Job-Absage da kein Religions-Anhänger Religionsunzugehörigkeit als Absage-Grund

Aachen · Auch die Kirche kann sich nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wehren. Denn eine Job-Absage, wegen fehlender Religionszugehörigkeit ist unzulässig und kann sogar als Diskriminierung verstanden werden.

In dem Fall hatte sich ein Mann als Intensivpfleger bei einem Krankenhaus beworben, das von der katholischen Kirche getragen wird. Die Klinik lehnte die Bewerbung ab. Der Grund: Der Mann sei nicht Mitglied in einer Religionsgemeinschaft. Der Bewerber fühlte sich diskriminiert und klagte auf eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern, die er bei dem Krankenhaus verdient hätte.

Die Richter des Arbeitsgerichts Aachen gaben dem Mann Recht. Es liege eine Diskriminierung vor. Die Religionsgemeinschaft dürfe sich nicht auf ihren verfassungsrechtlichen Sonderstatus berufen, wenn sie nur auf die formelle Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abstelle. Nach ihren eigenen Vorgaben dürfe sie nur bei der Besetzung von Stellen im pastoralen, katechetischen sowie im erzieherischen Bereich und bei leitenden Aufgaben die Mitgliedschaft in der Kirche verlangen. Bei allen übrigen Stellen reiche es aus, dass der Bewerber fachlich geeignet ist, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt und den Zielen der Einrichtung zustimmt.

(dpa)
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