Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen
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Spionage-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat erlassen

Arbeitnehmer Versehentlich gezahlter Lohn darf nicht behalten werden

Köln · Erhält ein Mitarbeiter irrtümlich noch Gehalt, obwohl er gar nicht mehr bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, muss er ihn darauf hinweisen - und das Geld zurückzahlen.

Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln.

In dem verhandelten Fall hatte ein Klinikarzt gekündigt. Irrtümlich überwies die Zahlstelle der Klinik noch zehn Monate lang das volle Gehalt - zwischen 3771 Euro und 3899 Euro netto monatlich. Die Zahlstelle hatte das Ende des Arbeitsverhältnisses versehentlich nicht registriert. Das Geld forderte die Klinik zurück.

Mit Erfolg. Der Arzt könne sich nicht damit verteidigen, dass ihm der Irrtum nicht aufgefallen ist. Das zu viel gezahlte Geld dürfe er nicht behalten, auch wenn er selbst nichts für den Irrtum kann. Er müsse den Arbeitgeber unverzüglich über den Irrtum informieren. Diese Pflicht wirke auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.

(dpa)
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