Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis · Bedient sich ein Kriminalkommissar im Rahmen der Aufnahme eines Einbruchs an Ort und Stelle an Euroscheinen im Wert von 500 Euro, die in einer Vitrine deponiert waren, so kann ihm neben einer Strafe (hier ausgesprochen in Höhe von 60 Tagessätzen) die Entlassung aus dem Dienst drohen. Hier hatte er das Geld zwar wieder zurückgelegt – allerdings erst, nachdem die Bestohlene den Diebstahl bemerkt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Rauswurf mit Blick darauf, dass der Kommissar sich nicht darauf berufen könne, "kopflos beziehungsweise unüberlegt" zugegriffen zu haben. (BVwG, 2 B 77/12)

Die Wahl in den Betriebsrat führt nicht zum Dauerjob. Auch wenn eine Arbeitnehmerin während ihres sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses in den Betriebsrat gewählt wird, hat sie keinen Anspruch darauf, dass sie nunmehr unbefristet weiterbeschäftigt werden müsste. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem (hier einmal verlängerten) vorgesehenen Termin, wenn der Arbeitgeber keine Weiterbeschäftigung anbietet. Der Gesetzgeber habe Betriebsratsmitglieder vom Anwendungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht ausgenommen. (LAG Niedersachsen, 2 Sa 1733/11)

Ein Arbeitnehmer hatte sich erfolgreich bei dem Mitbewerber seines Arbeitgebers beworben, doch dieser wollte ihn unbedingt behalten. Im Beisein von Zeugen erklärte er, dass der Wechselwillige sein bester und vertrauensvollster Mitarbeiter sei, auf den er nicht verzichten könne. Unter Zusicherung einer Gehaltserhöhung von 500 Euro pro Monat verblieb der Geschmeichelte im Betrieb. Fünf Monate später wurde ihm allerdings betriebsbedingt gekündigt. Mit dem Vorwurf, dass sich sein Arbeitgeber widersprüchlich verhalten und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe, ging der Beschäftigte vor das Landesarbeitsgericht Köln. Nach Ansicht der Richter sei das Verhalten allerdings legitim und nicht anders zu bewerten, als die Abwerbung eines Arbeitnehmers von einem Konkurrenten. Da der Beschäftigte, für den nicht die Regeln des Kündigungsschutzes galten (weil es sich um einen Kleinbetrieb handelte), sich rückwerben ließ, ohne eine ordentliche Kündigung für eine bestimmte Zeit auszuschließen, trage er das Risiko einer Entlassung. (LAG Köln, 4 Sa 569/12)

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat einem Arbeitnehmer wegen seiner engen finanziellen Verhältnisse zwar Prozesskostenhilfe bewilligt. Es lehnte jedoch seinen Antrag ab, auch die Aufwendungen für einen Rechtsanwalt zu übernehmen, den er benötige, um seinen vormaligen Arbeitgeber insofern in die Knie zu zwingen, als er ein "qualifiziertes" Zeugnis auszustellen habe. Dafür könne er die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts kostenlos in Anspruch nehmen, da es sich um einen einfach gelagerten Rechtsstreit handele. (LAG Rheinland-Pfalz, 3 Ta 193/12)

(RP)
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