Alle Beruf-Artikel vom 11. November 2017
Recht & Arbeit

Recht & Arbeit

Arbeitsvertrag Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt eines Beschäftigten um 50 Prozent kürzen darf. Das gelte auch dann, wenn es im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel gibt.

Überstunden müssen vergütet werden

Überstunden müssen vergütet werden

Wer mehr arbeitet, bekommt auch mehr Geld - das ist die Grundregel bei Überstunden. Auch dann, wenn es in Arbeits- oder Tarifvertrag keinen entsprechenden Eintrag gibt, muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin.

Ein Urlaubstag - vier Tage frei

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Für Brückentage gibt es im nächsten Jahr reichlich Gelegenheit. Die Weihnachtsfeiertage könnten allerdings knifflig werden. Die Feiertage 2018 im Überblick.

Zwischen Bürojob und Verbrecherjagd

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Den Zoll haben viele Schulabgänger als Arbeitgeber gar nicht auf dem Schirm. Dabei stellt er jedes Jahr rund 1400 junge Menschen als Auszubildende ein.