Alle Beruf-Artikel vom 10. Februar 2018
Produktdesigner basteln am Computer

Produktdesigner basteln am Computer

Berufsanfänger sollten räumliches Vorstellungsvermögen und viel technisches Verständnis mitbringen.

Permanente Kontrolle ist nicht erlaubt

Permanente Kontrolle ist nicht erlaubt

Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten zwar unter bestimmten Umständen per Videokamera überwachen. Es gibt dafür aber strenge Regeln und Voraussetzungen. Eine Kontrolle rund um die Uhr und ohne Anlass ist zum Beispiel verboten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 11 Sa 858/16) hervor. Demnach darf der Arbeitgeber nur dann per Video überwachen, wenn er vorher einen konkreten Verdacht hat - zum Beispiel, dass Mitarbeiter sich aus der Kasse bedienen. Außerdem muss er die Aufnahmen binnen ein bis zwei Tagen auswerten und wieder löschen.

Für Bildschirm-Pausen muss der Chef sorgen

Für Bildschirm-Pausen muss der Chef sorgen

Wer am Computer arbeitet, sollte einmal pro Stunde für fünf bis zehn Minuten nicht auf den Monitor starren. Ansonsten drohen Augenprobleme sowie Kopf- und Nackenschmerzen. Der Arbeitgeber ist sogar rechtlich verpflichtet, solche Pausen zu unterstützen, erklärt der Bund-Verlag. Bildschirmarbeit muss demnach regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder Erholungszeiten unterbrochen werden.

Recht & Arbeit

Recht & Arbeit

Kündigungsfrist Wird eine Kündigungsfrist auf Betreiben des Arbeitgebers weit über die Zeit hinaus verlängert, die das Bürgerliche Gesetzbuch für langjährige Arbeitsverhältnisse vorsieht, so braucht der betroffene Arbeitnehmer diese Frist nicht einzuhalten - selbst dann nicht, wenn sie auch für den Arbeitgeber gilt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Mitarbeiters in einem Speditionsbetrieb entschieden. Für ihn war die Kündigungsfrist in beiderseitigem Einvernehmen auf drei Jahre verlängert worden - in Verbindung mit einer spürbaren Gehaltserhöhung. Als der Arbeitnehmer feststellte, dass sein Chef auf den Firmencomputern ein Programm zur Überwachung des Arbeitsverhaltens der Mitarbeiter installiert hatte, kündigte er sein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der dreijährigen Frist. Das BAG wies die vom Arbeitgeber dagegen erhobene Klage ab: Der Mitarbeiter sei durch die Verlängerung der Kündigungsfrist benachteiligt, weil sie eine "unangemessene Beschränkung der beruflichen Bewegungsfreiheit" darstelle. (BAG, 6 AZR 158/16)

Für wen eine Berufshaftpflicht sinnvoll ist

Für wen eine Berufshaftpflicht sinnvoll ist

Ob Kunstfehler oder falsche Beratung mit gravierenden Folgen - viele Berufe bergen hohe Risiken. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten und schützt vor unberechtigten Forderungen.