Attest für Eltern bei einem kranken Kind
Ist das Kind krank, haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, zu Hause zu bleiben und trotzdem ihr Gehalt zu bekommen. Das gilt jedenfalls, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.
02.01.2016
, 07:04 Uhr
Darauf weist Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür hin. Dafür müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber jedoch ein Attest vom Kinderarzt vorlegen.