Auszahlung von Resturlaub nicht üblich

Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung noch Resturlaub, müssen sie ihn vor dem Ausscheiden nehmen. Urlaub soll der Erholung dienen - eine Auszahlung der verbleibenden Tage ist nur in Ausnahmen möglich, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Werden Beschäftigte freigestellt, weil sie noch so viele Urlaubstage haben, können sie kaum etwas dagegen machen.

(tmn)
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