Azubis haben Anspruch auf Ausgleich

Fallen in der Ausbildung Überstunden an, müssen Lehrlinge dafür Freizeitausgleich oder eine Vergütung erhalten. So sieht es das Berufsbildungsgesetz vor. Bei einer Bezahlung der Überstunden richtet sich die Höhe nach der Ausbildungsvergütung - und nicht nach dem Facharbeiterlohn. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des sächsischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 9 Sa 269/07).

In dem verhandelten Fall hatte ein Koch-Azubi 144 Überstunden gemacht und forderte dafür im Nachhinein eine Vergütung wie ein Facharbeiter. Er hatte jedoch keinen Erfolg. Sei die Ausbildungsvergütung angemessen, richte sich auch die Bezahlung der Überstunden danach.

Was bedeutet das für die Praxis? Um ihre Vergütung für Überstunden zu berechnen, teilen Azubis die monatliche Ausbildungsvergütung durch die nach dem Ausbildungsvertrag zu leistenden Stunden. Den Wert können sie dann für die Berechnung ansetzen.

(tmn)
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