Beim Urlaubsgeld gilt Gleichbehandlung

Zahlt der Arbeitgeber Urlaubsgeld, muss er es allen Mitarbeitern ohne Ausnahme gewähren. "Es geht nicht, dass er zum Beispiel ihm nicht so genehme Arbeitnehmer von der Sonderleistung ausspart", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das gebiete der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Ungleichbehandlung ist nur dann in Ordnung, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Das ist nach Angaben von Bredereck zum Beispiel der Fall, wenn eine Abteilung hervorragende Leistungen erbracht hat und nur dieses Team die Zahlung bekommen soll. Bekommen Mitarbeiter jedoch als Einzige in der Abteilung kein Urlaubsgeld, suchen sie am besten zunächst das Gespräch mit dem Chef. Bringt das nichts, sollten sie laut dem Fachanwalt den Betriebsrat ein schalten.

(tmn)
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