Besondere Regeln für minderjährige Azubis

Viele Jugendliche sind beim Beginn ihrer Ausbildung noch nicht volljährig. Für sie gelten besondere Regelungen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Zum Beispiel müssen Jugendliche unter 18 Jahren eine gesundheitliche Erstuntersuchung durchführen lassen.

Daneben muss der Ausbildungsvertrag auch von den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Das gilt auch für eine Kündigung oder Abmahnung. Grund: Die Jugendlichen sind noch nicht voll geschäftsfähig.

(DPA-TMN)
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