Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht

Unfälle können in jedem Unternehmen passieren. Wichtig ist, wie die Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter darauf vorbereitet sind. Spezielle Kurse können helfen.

In nahezu allen Branchen sind regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse für Arbeitnehmer Pflicht. Ob im Produktionsbereich, im Handwerk oder in der Baubranche - hier treten immer wieder Situationen auf, in denen die Mitarbeiter schnell handeln müssen. Doch auch in den Büroräumen von Dienstleistungsunternehmen kann es zu Unfällen kommen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, Mitarbeiter als Ersthelfer auszubilden.

"Damit jederzeit an jedem Unfallort und bei Notfällen sofort geholfen werden kann, muss in jedem Unternehmen von zwei bis 20 anwesenden Versicherten, also in allen betrieblichen Bereichen, auf allen Bau- und Montagestellen und bei allen außerbetrieblichen Arbeiten, stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin zur Verfügung stehen", erklärt Sonja Palme, Leiterin der Geschäftsstelle des Fachbereichs Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.

In größeren Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen mehrere betriebliche Ersthelfer vor Ort sein. Der Paragraph 26 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" unterscheidet zwischen verwaltenden, kaufmännisch-büromäßigen Tätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten. Zu letzteren zählen insbesondere Produktion und Handwerk. "Auch Tätigkeiten im Handelsbereich, die ähnliche Gefahren wie der eigentliche Produktionsbereich aufweisen, insbesondere Lager- und Transportarbeiten, zählen zu den sonstigen Unternehmensbereichen", betont Palme. "In verwaltenden Unternehmen und Handelsunternehmen oder Unternehmensbereichen muss mindestens jeder 20. und bei den sogenannten übrigen Tätigkeiten jeder zehnte anwesende Beschäftigte Ersthelfer beziehungsweise Ersthelferin sein."

Jeder Verletzte oder Erkrankte hat Anspruch auf Erste Hilfe, doch das will gelernt sein. Daher muss ein Ersthelfer eine entsprechende Ausbildung absolvieren. "Die Ersthelferausbildung ist eine Grundausbildung, die den Ersthelfer und die Ersthelferin in die Lage versetzt, in der Regel bei allen im Betrieb vorkommenden Verletzungen die notwendigen vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen", erläutert Palme. Das Spektrum reiche von kleinen Unfällen über größere Notfälle hin zu lebensbedrohlichen Situationen aufgrund von Vorerkrankungen.

Die Ersthelferausbildung erfolgt mittels des Lehrganges "Ausbildung in Erster Hilfe", der neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. "Die Ausbildung in Erster Hilfe liegt gemäß § 26 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 ,Grundsätze der Prävention' in den Händen von dazu speziell ermächtigten Stellen", betont die Expertin. "Neben den bekannten Hilfsorganisationen wie ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD zählen dazu auch private Ausbildungsstellen." Eine einmalige Ausbildung reicht jedoch nicht aus. Zur Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten müssen betriebliche Ersthelfer in der Regel innerhalb von zwei Jahren eine Erste-Hilfe-Fortbildung in ebenfalls neun Unterrichtsstunden absolvieren.

Unternehmer sind verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Ersthelfern ausbilden zu lassen. Das gilt zum Beispiel auch für Teams, die ein Unternehmen auf eine Baustelle entsendet. Viele Firmen lassen daher mehr als die geforderte Anzahl an Beschäftigten den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. So können sie gewährleisten, dass immer ausreichend Ersthelfer anwesend sind.

Der Arbeitgeber ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Er muss die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, sodass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können. "Neben der Benennung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern gehören dazu die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material wie ein Verbandskasten nach DIN 13157", zählt Palme die Verpflichtungen auf. "Dazu muss es Meldeeinrichtungen für den Notruf geben, alle Erste-Hilfe-Einrichtungen sind zu kennzeichnen."

Um eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf der Rettungskette zu gewährleisten, müssen die Mitarbeiter Informationen zur Ersten Hilfe erhalten. Auf dem Plakat "Erste Hilfe" des DGUV sind die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Notfällen beschrieben sowie die Notrufnummern und die Namen der Ersthelfer zu finden. Ferner müssen die Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Unfällen und die Nutzung von Erste-Hilfe-Einrichtungen mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden.

Je nach Branche können darüber hinaus spezielle Rettungs- und Transportmittel wie Augenduschen oder Schleifkörbe und Erste-Hilfe-Räume oder Container vorgeschrieben sein. Kommt es zu einem Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wird, muss dieser Vorgang dokumentiert werden, beispielsweise mittels der DGUV-Information "Meldeblock".

(RP)
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