Bundesarbeitsgericht Betriebsräte dürfen sich politisch äußern

Erfurt (RPO). Arbeitgeber können ihrem Betriebsrat keinen politischen Maulkorb verpassen. Nach einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt sind nur parteipolitische Äußerungen untersagt. Damit gab das BAG dem Betriebsrat der Honeywell Bremsbelag GmbH im schleswig-holsteinischen Glinde recht. (Az: 7 ABR 95/08)

Was darf der Betriebsrat?
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Foto: ddp

Während des Irak-Kriegs im Jahr 2003 hatte der Betriebsrat an seine Infobretter im Betrieb einen Aufruf mit der Überschrift "Nein zum Krieg" gehängt. 2007 rief der Betriebsrat mit Aushängen sowie im Intranet des Unternehmens zur Teilnahme an einem Volksentscheid in Hamburg auf, mit dem eine Bürgerinitiative Volksentscheide in der Hamburger Verfassung verankern wollten. Daraufhin zog das Unternehmen vor Gericht. Der Betriebsrat solle verpflichtet werden, "betriebsöffentliche Äußerungen allgemeinpolitischen Inhalts zu unterlassen", insbesondere Äußerungen zu Kriegen, Rüstung, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.

Doch laut Betriebsverfassungsgesetz ist den Arbeitnehmervertretern wie auch den Arbeitgebern nur die parteipolitische Betätigung im Betrieb verboten, urteilte das BAG. "Davon wird nicht jede allgemeinpolitische Äußerung erfasst." Ein Aufruf zur Teilnahme an einer politischen Wahl oder Abstimmung sei "keine parteipolitische Betätigung", befanden die Erfurter Richter. Ob der Irak-Aufruf parteipolitisch war, ließ das BAG offen. Die Sache habe sich erledigt, denn der Irak-Krieg sei vorbei und der Betriebsrat habe sich seitdem nicht mehr zu Kriegen geäußert.

Grundsätzlich klärte das BAG, dass ein Arbeitgeber vom Betriebsrat keine Erklärungen verlangen kann, gewisse Äußerungen zu unterlassen. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen. Bei Verstößen des Betriebsrats könne der Arbeitgeber nur dessen Auflösung verlangen.

(AFP/sdr)
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