Betriebsrat darf bei Gespräch dabei sein

Lädt der Chef zum Personalgespräch, müssen Arbeitnehmer sich der Situation nicht ganz alleine stellen. So können sie beispielsweise als Zeugen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Keinen Anspruch haben sie dagegen darauf, einen Dritten, wie zum Beispiel einen Arbeitsrechtsanwalt, hinzuzuziehen. Während des Gesprächs dürfen sich Arbeitnehmer Notizen machen. Heimlich mitschneiden sollten sie das Gespräch aber nicht. Denn dem müsste der Vorgesetzte zustimmen. Ein heimlicher Mitschnitt kann für Beschäftigte wertlos sein, da er vor Gericht nichts gelten würde. Außerdem kann er unter Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

(tmn)
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