Beurteilungen von Arbeitgebern Klarheit im Zeugnis

Meinung · In kaum einem anderen Zusammenhang ist das Wörtchen "stets" so wichtig, wie in der verklausulierten Sprache von Arbeitszeugnissen: Fehlt der kleine Zusatz, bedeutet ein "zur vollen Zufriedenheit" nur durchschnittliche Leistungen. Diese Notenstufe bleibt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für Personaler erhalten.

Das ist zu begrüßen. Schließlich hat niemand etwas davon, wenn es nur noch gute und sehr gute Bewertungen von Arbeitgebern für ehemalige Beschäftigte geben kann, weil diese sonst - stets erfolgreich - vor Gericht ziehen würden.

Vernünftig ist auch die Verteilung der Beweislast im Prozess: Arbeitnehmer müssen nachweisen, gute Leistungen erbracht zu haben. Der Chef muss hingegen begründen, warum er eine unterdurchschnittliche Note vergeben hat.

Wovon aber mit Ausnahme von Anwälten niemand etwas hat, ist das Zeugnisdeutsch mit seinen Fallstricken an sich. Erstens sollten Arbeitnehmer verstehen können, was der Ex-Vorgesetzte dem Chef in spe mitteilen will. Zweitens geraten deutsche Zeugnisse in Zeiten der Globalisierung so zunehmend zur Farce.

(RP)
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