Chef darf Attest am ersten Tag verlangen

Mitarbeiter müssen es akzeptieren, wenn der Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt sehen will. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Gibt es keine andere Anweisung, muss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens nach drei Tagen den Arbeitgeber erreichen.

Dabei zählen die Kalender- und nicht die Arbeitstage. Ist jemand Freitag und Montag krank, muss der Arbeitnehmer Montag ein Attest vorlegen. Die Regeln der Krankmeldung sind in Tarif- und Arbeitsverträgen festgehalten. Ob Arbeitgeber davon abweichende Weisungen treffen können, hängt von den Formulierungen in den Verträgen ab.

(tmn)
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