Chef darf Urlaub nicht zurücknehmen

Arbeitnehmer müssen es nicht hinnehmen, wenn sie bereits genehmigten Urlaub wieder zurückgeben sollen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin. Auf die Idee, genehmigten Urlaub zu verweigern, kommt zwar mancher Arbeitgeber, wenn es im Betrieb einen Personalengpass gibt.

Arbeitsrechtlich ist das nach DGB-Angaben aber nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hat vielmehr Vorkehrungen zu treffen, dass solch eine Situation nicht eintritt. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub selbst dann nicht zurückgeben, wenn der Arbeitgeber ihn nur unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigt hat oder eine mögliche Unterbrechung vereinbart wurde.

(tmn)
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