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Zahlen & fakten Diese Rechte haben Leiharbeiter

Im Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeiter, Verleiher und Entleiher ist oft unklar, welche Rechte die Beschäftigten haben. Dabei gibt es klare Regeln.

Zeitarbeit boomt. Den Unternehmen bringt die flexible Beschäftigung viele Vorteile. Sie können ihren Personalbedarf schnell an die Auftragslage anpassen. Für die Leiharbeitnehmer sieht es in der Regel weniger rosig aus. "Ob Lohn, Zufriedenheit, Beschäftigungssicherheit oder -dauer: Leiharbeiter schneiden in all diesen Bereichen schlechter ab als andere Arbeitnehmer", kritisiert Toralf Pusch von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Wolfram Linke sieht flexible Beschäftigung hingegen als Chance - gerade für Menschen, die in der freien Wirtschaft keinen Job finden. Der Sprecher des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) glaubt, dass Arbeitnehmer die Zeitarbeit als Sprungbrett nutzen und sich so in verschiedenen Bereichen ausprobieren können. "Da werden Naturtalente entdeckt und können dann Karriere machen." Die Zeitarbeit sei eine Art vorgeschaltete Probezeit und kann zu einer Festanstellung führen - das nennt sich Klebeeffekt. Einigen Studien zufolge bleiben zwischen sieben und 14 Prozent der Leiharbeiter kleben, die Branche selbst geht von rund 30 Prozent aus.

Für Pusch von der Hans-Böckler-Stiftung verschafft Leiharbeit etwa Hartz-IV-Empfängern eine verbesserte Position. Die Branche habe allerdings eine hohe Fluktuation. Die große Arbeitsplatzunsicherheit stresse und könne sich auch auf die Gesundheit auswirken.

Gerade beim Lohn müssen Leiharbeiter Abstriche machen. Durchschnittlich war ihr Gehalt im Jahr 2013 um 43 Prozent niedriger als das anderer sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Dabei gilt eigentlich das Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. In der Praxis sieht das allerdings oft anders aus. Denn sobald ein wirksamer und einschlägiger Tarifvertrag vorliegt, gilt das, was darin vereinbart wurde. Diese Regelung nennt sich Tariföffnungsklausel. "Würde keine Gewerkschaft einen Tarifvertrag mit den Zeitarbeitsfirmen abschließen, würden Leiharbeiter das gleiche Gehalt bekommen wie Stammmitarbeiter", erklärt Harald Klinke vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Die Gehälter in den Tarifverträgen sind in der Regel niedriger. "Die beste Regelung für Leiharbeiter steht im Gesetz - nicht in den jeweiligen Tarifverträgen."

Wer also das Glück hat, bei einer Zeitarbeitsfirma ohne Tarifvertrag angestellt zu sein, kann den gleichen Lohn wie seine Kollegen im Entleihunternehmen verlangen. "Das ist aber oftmals schwer, weil man ja gar nicht weiß, was die Kollegen bekommen", sagt der Arbeitsrechtler Matthias Reichwald. Es gibt aber einen Auskunftsanspruch - der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, das Gehaltsniveau im Entleihunternehmen zu kennen.

Wie viel Geld Zeitarbeiter in den Zeiten verdienen, in denen sie nicht in einer Entleihfirma arbeiten, muss im Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma stehen. Dort sind sie weiterhin angestellt, sie ist der Arbeitgeber - auch wenn es gerade keine Aufträge gibt. Das Gehalt kann niedriger sein, darf aber nicht weniger sein als die derzeit in der Leiharbeit geltenden Untergrenzen von 8,80 Euro im Westen und 8,20 Euro im Osten. Mit der Verleihfirma entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. "Sie ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und den Lohn im Krankheitsfall zu zahlen", erklärt Harald Klinke. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Drohen im Entleihunternehmen betriebsbedingte Kündigungen, ist das in der Regel schlecht für Leiharbeiter. Denn das Unternehmen baut zunächst vergleichbare Leiharbeiter ab.

Doch Leiharbeiter haben im Entleihunternehmen auch Rechte. So dürfen sie etwa an Betriebsversammlungen teilnehmen, Sprechstunden aufsuchen und - wenn die Überlassung länger als drei Monate vorgesehen ist - schon ab dem ersten Tag in der Firma den Betriebsrat wählen. Allerdings können sie dort selbst keine Betriebsräte sein. Endet das Arbeitsverhältnis mit der Entleihfirma, kann der Zeitarbeiter ein Arbeitszeugnis einfordern. Allerdings ist nur der Arbeitgeber - also die Zeitarbeitsfirma - verpflichtet, ein solches Zeugnis auszustellen.

(RP)
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