Einblick in Akte ist jederzeit möglich

Mitarbeiter können vom Arbeitgeber jederzeit verlangen, dass er ihnen Einblick in ihre Personalakte gewährt. Dabei muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen vollständigen Einblick in alle gespeicherten Daten geben - und er darf nicht nebenher noch geheime Akten führen, erläutert die Zeitschrift "Personalmagazin".

Ein Arbeitnehmer hat außerdem einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Daten der Arbeitgeber zu ihm überhaupt speichert.

(tmn)
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