Eltern sind bei krankem Kind freigestellt

Ist das Kind krank, müssen Berufstätige häufig zu Hause bleiben. Dafür ist es nicht nötig, dass sie Urlaub einreichen. Beschäftigten stehen vielmehr freie Tage zu, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ist das Kind nur kurz erkrankt, und Eltern können die Betreuung nicht anders gewährleisten, haben sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Das gilt für maximal fünf Tage. Ist der Nachwuchs länger erkrankt, muss der Arbeitgeber sie unbezahlt freistellen. Dafür bekommen sie aber bis zu zehn Tagen im Jahr und pro Kind bis zwölf Jahre Kinderkrankengeld. Das beträgt bis zu 90 Prozent des Nettoentgelts.

(tmn)
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