Fehlverhalten kann bestraft werden
Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, kann nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Erst einmal gilt der Grundsatz: Privat ist privat. Das berichtet die Zeitschrift "Personalmagazin". Etwas anderes gilt allerdings, wenn das Verhalten in der Freizeit negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat - und den Ruf des Arbeitgebers beschädigt.
03.12.2016
, 09:24 Uhr
Arbeitet jemand beispielsweise in einem Autohaus als Verkäufer und beteiligt sich in seiner Freizeit an einem illegalen Autorennen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.