Fehlverhalten kann bestraft werden

Was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen, kann nur in Ausnahmefällen eine Kündigung rechtfertigen. Erst einmal gilt der Grundsatz: Privat ist privat. Das berichtet die Zeitschrift "Personalmagazin". Etwas anderes gilt allerdings, wenn das Verhalten in der Freizeit negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat - und den Ruf des Arbeitgebers beschädigt.

Arbeitet jemand beispielsweise in einem Autohaus als Verkäufer und beteiligt sich in seiner Freizeit an einem illegalen Autorennen, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

(tmn)
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