Freiberufler können GEZ-Geld sparen

Freiberufler müssen keine Rundfunkgebühren mehr für den gewerblich genutzten PC in der Privatwohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 6 C 15.10, 45.10. 20.11). Bisher kostete dies Selbstständige pro Monat 5,76 Euro an GEZ-Gebühren.

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen stellt nun im Netz einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Freiberufler ihr Geld von der Gebühreneinzugszentrale zurückfordern können.

(RP)
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