Für wen eine Berufshaftpflicht sinnvoll ist

Ob Kunstfehler oder falsche Beratung mit gravierenden Folgen - viele Berufe bergen hohe Risiken. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten und schützt vor unberechtigten Forderungen.

Hebammen, Steuerberater, Architekten - sie alle müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Denn sie springt ein, wenn der Versicherte einen Schaden verursacht. "Hat der Anwalt eine Frist versäumt, der Architekt die Statik falsch berechnet oder ist dem Arzt ein Kunstfehler unterlaufen, dann deckt die Berufshaftpflichtversicherung die dadurch entstehenden Kosten", erklärt Peter Graß, Leiter Haftpflicht- und Kreditversicherung beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und diese können in den genannten Beispielen sehr hoch sein.

"Ein Prozess mit hohem Streitwert geht aufgrund eines Formfehlers verloren, ein Gebäude muss umgebaut werden und ein Patient unter Umständen jahrelang medizinisch betreut und gepflegt werden", zeigt der Experte die Risiken auf. "Die jeweils fällige Entschädigung für den Kunden oder Patienten zahlt die Berufshaftpflichtversicherung."

Sinnvoll ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten körperlichen oder finanziellen Schaden zufügen können. Einige Berufsgruppen, in denen diese Gefahr besonders hoch ist oder die Folgen eines Fehlers hohe Kosten nach sich ziehen, sind zum Schutz ihrer Kunden in aller Regel per Gesetz oder Berufsordnung zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet. "Das gilt zum Beispiel für Ärzte, Steuerberater, Architekten und Anwälte", gibt Graß Beispiele. "Aber auch wenn eine solche Pflicht nicht besteht, ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Unternehmer sinnvoll." Denn eine solche Versicherung schütze den Versicherten auch vor unberechtigten Forderungen. Der sogenannte passive Rechtsschutz gehört laut GDV zu jeder Haftpflichtversicherung dazu und übernimmt auch die Anwalts- und Verfahrenskosten, um unberechtigte Entschädigungsforderungen abzuwehren.

Wie bei vielen anderen Versicherungen spielt beim Abschluss die vereinbarte Deckungssumme eine wichtige Rolle. "Diese ist abhängig von der Höhe der Schäden, die entstehen können", erläutert Graß. Sie sollte daher auf keinen Fall zu niedrig sein. "Gesetzliche und berufsständische Pflichtversicherungen nennen häufig Mindestdeckungssummen. So beträgt die Mindestdeckungssumme beispielsweise für Architekten in NRW je Versicherungsfall 1,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden." Nicht in jedem Fall sind diese Summen ausreichend, sodass die Höhe der Versicherung stets individuell ermittelt und festgelegt werden sollte.

Um auch bei Schäden, die die Deckungssumme der Versicherung überschreiten, abgesichert zu sein, empfiehlt sich bei großen Projekten die vertragliche Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung. Wären Schäden in der Größenordnung von fünf Millionen Euro möglich, kann man dem Kunden beispielsweise zusichern, bis zu einer Summe von drei Millionen Euro zu haften. Möglich ist auch, für das Projekt einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu kaufen und die Kosten nach Vereinbarung an den Kunden weiterzugeben.

Eine Berufshaftpflichtversicherung muss alle Risiken, die man nicht selbst tragen kann, abfedern. Sie ist daher ein sehr individuelles Versicherungsprodukt. "Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung sind sehr unterschiedlich und abhängig vom zu versichernden Risiko, also den möglichen Schäden", erklärt Philipp Opfermann, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW. "Operativ tätige Ärzte müssen mit höheren Beiträgen rechnen als Kollegen, die nicht operieren."

Wer einen Betrieb leitet, sollte neben der Berufshaftpflicht auch über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken. Denn auch Schäden im Betrieb oder durch Mitarbeiter sollten abgesichert werden, beispielsweise wenn ein Kunde im Laden stolpert und sich verletzt. Angestellte benötigen in der Regel keine eigene Versicherung, für die Folgen ihrer beruflichen Fehler steht zunächst der Arbeitgeber beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung gerade. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. "Übernimmt ein angestellter Arzt außerhalb seines Dienstverhältnisses am Wochenende Notarztdienste oder kümmert sich ein angestellter Rechtsanwalt im Nebenerwerb um Fälle eigener Klienten, benötigen sie einen eigenen Versicherungsschutz", erläutert Opfermann. Und auch die Versicherungslücken bei der Haupttätigkeit können mit einem eigenen Haftpflichtschutz geschlossen werden.

(RP)
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