Geräte nur nach Absprache nutzen

Stellt ein Arbeitgeber Diensthandy oder -laptop zur Verfügung, dürfen Mitarbeiter diese Geräte nicht automatisch privat nutzen. Arbeitnehmer sollten mit dem Chef von vorneherein klare Regelungen treffen, inwieweit die Geräte außerhalb der Dienstzeit genutzt werden dürfen.

Darauf weist Fachanwältin Nathalie Oberthür hin. Andernfalls droht sogar die Kündigung.

(tmn)
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