Rechtlich Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage

Berlin · Heiligabend und Silvester sind Tage, die für die Familie oder fürs Feiern reserviert sind. Doch rein rechtlich gesehen ist dem nicht so. Denn ganz grundsätzlich sind auch Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage.

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Foto: AP

"Grundsätzlich sind es keine gesetzlichen Feiertage", erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin. Der Arbeitgeber könne also verlangen, dass der Beschäftigte auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Mitarbeiter an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.

Allerdings wird in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen zu Gunsten der Arbeitnehmer regelmäßig davon abgewichen und ein ganzer oder halber Tag Betriebsurlaub gewährt. Außerdem kann eine so genannte betriebliche Übung bestehen. In diesem Jahr fallen beide Tage auf einen Samstag, der arbeitsrechtlich so behandelt werden kann, wie jeder normale Samstag auch.

(afp/rpo)
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