Acht Fallen für Arbeitnehmer Weihnachtsfeier - So verhalten Sie sich richtig

Düsseldorf · Der Advent ist nicht nur eine Zeit der Besinnung, sondern oft auch feucht-fröhlicher Partys im Kollegenkreis. Acht Tipps, wie Beschäftigte sich dabei richtig verhalten und was sie lieber sein lassen sollten, damit das böse Erwachen am nächsten Morgen ausbleibt.

So wird die Weihnachtsfeier nicht zum Karrierekiller
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Foto: dpa, jka lof csa sja

Der Advent ist nicht nur eine Zeit der Besinnung, sondern oft auch feucht-fröhlicher Partys im Kollegenkreis. Acht Tipps, wie Beschäftigte sich dabei richtig verhalten und was sie lieber sein lassen sollten, damit das böse Erwachen am nächsten Morgen ausbleibt.

Für den berühmtesten Fehltritt auf einer Weihnachtsfeier zeichnet wohl Franz Beckenbauer verantwortlich. Der "Kaiser", so berichteten es zahlreiche Medien, habe beim besinnlichen Beisammensein des FC Bayern München im Jahr 1999 zu sehr die Nähe einer früheren Sekretärin gesucht. Das Ergebnis kam am 17. August des darauffolgenden Jahres zur Welt: Sohn Johann.

Auch wenn Beckenbauers Geschichte eher Ausnahme denn Regel sein dürfte, steht fest: Auf Firmenfesten bieten sich Fallstricke, die gar zum Karriere-Aus führen können. Tipps für eine Feier ohne Reue:

  1. Auf jeden Fall teilnehmen! Kein Beschäftigter kann gezwungen werden, zur Weihnachtsfeier zu erscheinen. Fällt das Fest jedoch in die Arbeitszeit, muss der fehlende Partymuffel unter Umständen arbeiten. Sind nicht ausreichend Kollegen am Arbeitsplatz, um sinnvolle Arbeit zu verrichten, darf der Beschäftigte mit Erlaubnis des Chefs nach Hause gehen. Wer im Unternehmen noch aufsteigen will, ist jedoch gut beraten, zur Feier zu erscheinen. Wo sonst bietet sich die Gelegenheit, in ungezwungener Atmosphäre die "Häuptlinge" zu erleben? Netzwerken ist also ausdrücklich erwünscht.
  2. Alkohol? Ja, aber bitte nur in Maßen! Natürlich ist es verführerisch, bei Wein, Bier und Schnaps ordentlich zuzulangen, wenn der Chef den kompletten Deckel zahlt. Aber Vorsicht! Der Beschäftigte bewegt sich im normalen Arbeitsumfeld. Wer zu tief ins Glas schaut, gefährdet sein berufliches Vorankommen. Und wer im Rausch Vorgesetzte oder Kollegen beleidigt, belästigt oder sogar verletzt, riskiert gar die fristlose Kündigung. "Ein recht häufiges Problem sind sexuelle Übergriffe auf der Weihnachtsfeier", erklärt der Düsseldorfer Arbeitsrechtler Stefan Haas. Auch diese müsse der Arbeitgeber entsprechend ahnden.
  3. Keine peinlichen Handyfotos von Kollegen im Internet posten. Es gibt Spaßvögel, denen macht es nichts aus, wenn sie angeschickert mit Rentiergeweih im Netz auftauchen. Wenn das Einverständnis des Kollegen aber nicht vorliegt, sollte man dagegen Fotos nicht ins Netz stellen. Der Betroffene befindet sich nicht im öffentlichen Raum. Deshalb gilt klar das Recht am eigenen Bild. Abgesehen davon ist das Posten ohne Einverständnis unkollegial.
  4. Verzichten Sie auf unpassende Kleidung. Am besten orientiert man sich an dem angemessenen Stil, den man auch im Alltag im Büro trägt. "Der Rock sollte nicht zu kurz, das Dekolleté nicht zu tief und das Kleid nicht zu eng sein", sagt Andreas Rose, Modeberater aus Frankfurt. "Transparente Tops und Motivkrawatten bleiben im Schrank."
  5. Für den sicheren Heimweg sorgen, denn der Chef haftet nicht für Unfälle durch Alkohol. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, der gefährdet sich und andere. Für den erlischt der Unfallschutz auf dem Heimweg. Deshalb auf jeden Fall eine Mitfahrgelegenheit oder ein Taxi nehmen! Allerdings gibt es auch eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Stellt er fest, dass sein Mitarbeiter betrunken in den Privat- oder Dienstwagen steigen will, muss er einschreiten. Ansonsten gilt: Unfallschutz besteht auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie außerhalb des Betriebsgeländes. Während der Feier haftet die gesetzliche Unfallversicherung, da die Weihnachtsfeier eine betrieblich angesetzte Feier ähnlich wie ein Betriebsausflug ist. Sie soll die Verbundenheit aller Mitarbeiter stärken und fällt daher in deren Zuständigkeit. Gäste oder Ehepartner, die mitfeiern, sind nicht versichert.
  6. Gespräche über die nächste Gehaltserhöhung vermeiden. Auch wenn es locker zugeht und der Alkohol den Mitarbeiter mutiger werden lässt ("Was ich Ihnen schon immer mal sagen wollte ..."): Solche Erörterungen gehören in ein anderes Umfeld mit festem Termin.
  7. Nur den Kollegen das Du anbieten, die man auch ohne Glühwein noch duzen will. So erspart sich der Beschäftigte peinliche Momente am nächsten Morgen. Oft kommt es zudem vor, dass der Chef beseelt vom Wein aus heiterem Himmel selbst das Du anbietet. Am Tag nach der Feier sollte der Beschäftigte deshalb zunächst abwarten und schauen, ob sich der Vorgesetzte noch an sein Angebot vom Vorabend erinnern kann. Wenn nicht, bleibt man beim Sie.
  8. Sich wegen des Katers am nächsten Tag krankmelden? Nein. Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Ein Fehltag wegen der durchzechten Weihnachtsfeier liefert unnötigen Stoff für den Flurfunk. Daheimbleiben sitzt nach Ansicht von Karriereberaterin Svenja Hofert nicht drin: "Man muss auch halb tot erscheinen." Am besten arbeite man still vor sich hin und erledige etwas ruhigere Aufgaben. Telefonate vermeiden Betroffene besonders am Morgen möglichst ganz, so Hofert.
(RP)
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