Kein Mindestlohn für Praktikanten unter 18

Minderjährigen Praktikanten ohne abgeschlossene Berufsausbildung steht kein Mindestlohn zu. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wer allerdings während des Praktikums 18 wird, kann sich unter Umständen doch über etwas Geld freuen.

Denn ab diesem Zeitpunkt kann ein Anspruch auf den entsprechenden Mindestlohn entstehen.

(tmn)
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