Kein Urlaub für medizinische Reha

Machen Mitarbeiter eine medizinische Reha, kann der Arbeitgeber sie nicht zwingen, dafür freizunehmen. Sie behalten im Gegenteil ihren vollen Urlaubsanspruch. Darauf weist das "Bremer Arbeitnehmer Magazin" hin.

Außerdem bekommen Mitarbeiter in der Regel bis zu sechs Wochen ihren vollen Lohn, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Das beträgt etwa 70 Prozent des Brutto-Einkommens. Wer in seiner Erwerbstätigkeit beeinträchtigt ist, weil er etwa chronisch krank ist, kann eine medizinische Rehabilitation beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt die Notwendigkeit der Reha bestätigt.

(tmn)
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