Mit staatlicher Hilfe zum Meister

Gut ausgebildete Mitarbeiter sind ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Weiterbildung hilft dabei, die berufliche Qualifikation auf dem neuesten Stand zu halten, den eigenen Arbeitsplatz zu sichern und Aufstiegschancen zu verbessern.

Über Monate oder gar Jahre hinweg finden Abendunterricht und Wochenendseminare statt, am Ende wartet eine lernintensive Prüfung: Berufliche Weiterbildung ist oftmals mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Zudem muss der Arbeitgeber mitspielen und dem Mitarbeiter eine zeitweise Freistellung ermöglichen. Oftmals unterstützen Unternehmen die Weiterbildung auch finanziell, sichern sich aber mit Verträgen und Rückzahlungsklauseln ab.

Wer während oder kurz nach der Fortbildung die Firma verlässt, muss die Kosten erstatten. Alternativ hilft die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - auch Meister-Bafög genannt. Das Gesetz sichert einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen wie Meisterkursen oder vergleichbaren Lehrgängen. Die Kurse werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten, schulisch oder außerschulisch, mediengestützt oder per Fernunterricht. In der Regel setzt die Aufstiegsweiterbildung eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung voraus. Handwerker oder andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Meister, Techniker, Fachkaufmann, Fach-Krankenpfleger, Betriebsinformatiker, Betriebswirt des Handwerks oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und über eine anerkannte Erstausbildung verfügen, können Meister-Bafög beantragen.

Den sogenannten Maßnahmebeitrag gibt es für Teil- und Vollzeitkurse, er beträgt für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10 226 Euro, davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest wird ein zinsgünstiges Darlehen angeboten. Das Prüfungsstück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, maximal allerdings bis 1534 Euro, als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Beantragt wird die Förderung bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung, die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 171 000 Beschäftigte per Meister-Bafög gefördert - Tendenz steigend.

"Diese Entwicklung ist äußerst erfreulich", sagt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. "Das zeigt, dass sich die Investitionen in die berufliche Bildung lohnen. Mithilfe des ,Meister-Bafögs' verwirklichen die Geförderten ihre Höherqualifizierung und damit ihren beruflichen Aufstieg und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Viele von ihnen wählen später auch den Weg in die Selbstständigkeit und schaffen Arbeitsplätze." Die Förderzusagen von 576 Millionen Euro seien also gut angelegt.

Junge Fachkräfte unter 25 Jahren unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einem Weiterbildungsstipendium. Es ermöglicht Absolventen bis zu drei Jahre lang die Finanzierung fachlicher und fachübergreifender Weiterbildungsmaßnahmen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Für das Programm können sich Absolventen mit einer Abschlussnote von 1,9 oder besser bewerben. Auch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb oder begründete Vorschläge des Arbeitgebers ermöglichen die Qualifizierung. Jährlich werden bis zu 6000 Stipendien mit Fördermitteln von bis zu 2000 Euro pro Person und Jahr vergeben. Die Selbstbeteiligung liegt bei zehn Prozent je Maßnahme. Bundesweit organisiert die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung die Weiterbildungsstipendien, Ansprechpartner für die Bewerbung sind die jeweiligen Kammern der Region.

Für Berufserfahrene gibt das Aufstiegsstipendium einen Anreiz zur Aufnahme eines Erststudiums. Mit 670 Euro monatlich wird ein Vollzeitstudium pauschal gefördert, Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten bis zu 2000 Euro jährlich. Neben einem besonders erfolgreichem Abschluss muss der Antragsteller über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Bewerber werden hinsichtlich Leistungs- und Lernbereitschaft geprüft, nach persönlichen Gesprächen erfolgt die Auswahl. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung in Bonn.

In NRW gibt es sogenannte Bildungsschecks für Beschäftigte, Berufsrückkehrer und Existenzgründer. Private Ausgaben für die berufliche Weiterbildung können zur Hälfte, jedoch maximal bis 2000 Euro pro Bildungsscheck, bezuschusst werden. Dabei werden alle Weiterbildungen gefördert, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Darunter fallen Sprach- oder EDV-Schulungen ebenso wie Medienbildung oder berufsbegleitende Studiengänge. Voraussetzung für die Ausgabe des Schecks ist eine kostenlose Beratung in einer Beratungsstelle, die vor Beginn der Weiterbildung erfolgen muss. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zudem das Programm "Bildungsprämie" eingeführt. Alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20 000 Euro - bei gemeinsam Veranlagten 40 000 Euro - nicht übersteigt, können einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro erhalten, mindestens die gleiche Summe muss aber selbst investiert werden. Der Gutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate genutzt werden.

(RP)
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