Mitarbeiter erhält für Hochzeit freien Tag

Mitarbeiter müssen in der Regel von ihrem Job freigestellt werden, wenn sie an einem Arbeitstag heiraten. Darauf weist Andreas Mörcke hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Arbeitnehmer sollten auf jeden Fall dort nachschauen. Möglicherweise gibt es auch Sonderregeln in der Betriebsvereinbarung.

(tmn)
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