Mündlicher Vertrag grundsätzlich gültig

Schließen Arbeitgeber und -nehmer mündlich einen Arbeitsvertrag, ist der grundsätzlich gültig. Die Schriftform ist nicht unbedingt erforderlich, teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Gibt es zunächst nur eine mündliche Vereinbarung zwischen den Parteien, hat der Mitarbeiter aber einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm die wichtigsten Rahmenbedingungen zum Job später schriftlich fixiert aushändigt.

Das müsse bis spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Jobs geschehen.

(tmn)
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