Nebenjob muss gemeldet werden

Verdienen sich Arbeitslosengeldempfänger mit einem Nebenjob etwas dazu, müssen sie das der Arbeitsagentur melden. Der späteste Zeitpunkt dafür ist der Tag, an dem sie die Beschäftigung aufnehmen. Darauf weist die Bundesarbeitsagentur hin.

Melden sich Empfänger nicht oder zu spät, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein, und sie müssen eine Geldbuße zahlen.

(tmn)
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