Permanente Kontrolle ist nicht erlaubt

Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten zwar unter bestimmten Umständen per Videokamera überwachen. Es gibt dafür aber strenge Regeln und Voraussetzungen. Eine Kontrolle rund um die Uhr und ohne Anlass ist zum Beispiel verboten.

Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 11 Sa 858/16) hervor. Demnach darf der Arbeitgeber nur dann per Video überwachen, wenn er vorher einen konkreten Verdacht hat - zum Beispiel, dass Mitarbeiter sich aus der Kasse bedienen. Außerdem muss er die Aufnahmen binnen ein bis zwei Tagen auswerten und wieder löschen.

(tmn)
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