Privates Surfen ist im Zweifel verboten
Arbeitnehmer sollten zurückhaltend damit sein, das Internet am Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen. Viele denken sich nichts dabei, während der Arbeitszeit zum Beispiel kurz private E-Mails zu checken.
19.03.2016
, 09:29 Uhr
"Rechtlich ist das grundsätzlich aber erst einmal verboten", erklärt Fachanwältin Nathalie Oberthür. Auf der sicheren Seite sind Mitarbeiter nur, wenn die Privatnutzung zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung oder der Betriebsordnung erlaubt ist.