Recht & Arbeit

Essen Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Anweisung des Betreibers eines Callcenters kassiert, wonach es den Mitarbeitern untersagt werden sollte, am Arbeitsplatz ihr Essen einzunehmen. Der Chef hatte argumentiert, dass für die Zubereitung und Einnahme die Küche zur Verfügung stehe. Der Betriebsrat hatte sein Mitbestimmungsrecht reklamiert - und vom Gericht bestätigt bekommen. Die Anordnung des Arbeitgebers betreffe das "Ordnungsverhalten" der Arbeitnehmer, wofür das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung des Betriebsrats vorsehe. (LAG Berlin-Brandenburg, 7 TaBVGa 520/16)

Essen Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Anweisung des Betreibers eines Callcenters kassiert, wonach es den Mitarbeitern untersagt werden sollte, am Arbeitsplatz ihr Essen einzunehmen. Der Chef hatte argumentiert, dass für die Zubereitung und Einnahme die Küche zur Verfügung stehe. Der Betriebsrat hatte sein Mitbestimmungsrecht reklamiert - und vom Gericht bestätigt bekommen. Die Anordnung des Arbeitgebers betreffe das "Ordnungsverhalten" der Arbeitnehmer, wofür das Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung des Betriebsrats vorsehe. (LAG Berlin-Brandenburg, 7 TaBVGa 520/16)

Weihnachtsgeld Arbeitsverträge, in denen für die Zahlung von Weihnachtsgeld ein Stichtag vorgesehen ist (hier der 1. Dezember), sind nicht zu beanstanden, wenn der Anspruch darauf zum einen die Betriebstreue belohnen und zum anderen "die Mitarbeiter auch für die Zukunft zur effektiven Mitarbeit angeregt" werden sollen. Dagegen hatte eine Mitarbeiterin geklagt, die zum 30. September durch eigene Kündigung ausgeschieden war. Sie fühlte sich durch die Regelung im Arbeitsvertrag unzulässig benachteiligt, unter anderem, weil sie dadurch in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt worden sei. Vor Gericht fand sie kein Gehör. (LAG Rheinland-Pfalz, 6 Sa 422/15)

Arbeitszimmer Arbeitet ein Arbeitnehmer viel zu Hause, weil er auf der Firma keinen festen Arbeitsplatz hat, so kann er für sein häusliches Arbeitszimmer maximal 1250 Euro als Aufwand vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Das gilt unabhängig davon, dass er in einem Haus lebt, das als Denkmal anerkannt ist und ihm dafür eine "erhöhte Abschreibung" zusteht. Der Bundesfinanzhof: Nach der Art der für das Arbeitszimmer aufgewandten Gebäudekosten (etwa für Wohnnebenkosten sowie Absetzungen für Abnutzung) wird nicht unterschieden. (BFH, IX B 82/15)

Betriebsrat Betriebsräte haben keinen Anspruch darauf, dass sie für ihre Arbeit einen separaten Telefon- und Internetanschluss eingerichtet bekommen, um damit die (rechtswidrige) Möglichkeit auszuschalten, dass der Arbeitgeber die Internetnutzung und den E-Mail-Verkehr überwacht. Der Arbeitgeber braucht dem Betriebsrat lediglich die uneingeschränkte Telekommunikation über einen Nebenstelleanschluss zu ermöglichen. (BAG, 7 ABR 50/14)

(bü)
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