Aktuelle Urteile Recht & Arbeit

Kündigung Entlassene Arbeitnehmer müssen eine betriebsbedingte Kündigung nicht immer hinnehmen. Kann der Arbeitgeber zum Beispiel nicht darlegen, dass die Trennung "dringend betrieblich" erforderlich ist, so muss der Entlassene weiterbeschäftigt werden. Im konkreten Fall ging es um eine Bürokauffrau in Teilzeit, die die Kündigung erhalten hatte, weil sich der Arbeitgeber von einem Großkunden getrennt hatte, für den die Frau Rechnungen geschrieben hatte. Der Arbeitgeber argumentierte, die Arbeitsmenge in der Rechnungserstellung sei gesunken - die Bürokraft werde nicht mehr gebraucht. Das war dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu einfach. Es gebe auch weiterhin Arbeit. Insbesondere weil sich herausstellte, dass einen Monat später eine ebenfalls in der Abteilung arbeitende Teilzeitkraft aufhörte. Somit sei die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt. (LAG Rheinland-Pfalz, 4 Sa 36/14)

Kündigung Entlassene Arbeitnehmer müssen eine betriebsbedingte Kündigung nicht immer hinnehmen. Kann der Arbeitgeber zum Beispiel nicht darlegen, dass die Trennung "dringend betrieblich" erforderlich ist, so muss der Entlassene weiterbeschäftigt werden. Im konkreten Fall ging es um eine Bürokauffrau in Teilzeit, die die Kündigung erhalten hatte, weil sich der Arbeitgeber von einem Großkunden getrennt hatte, für den die Frau Rechnungen geschrieben hatte. Der Arbeitgeber argumentierte, die Arbeitsmenge in der Rechnungserstellung sei gesunken - die Bürokraft werde nicht mehr gebraucht. Das war dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu einfach. Es gebe auch weiterhin Arbeit. Insbesondere weil sich herausstellte, dass einen Monat später eine ebenfalls in der Abteilung arbeitende Teilzeitkraft aufhörte. Somit sei die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt. (LAG Rheinland-Pfalz, 4 Sa 36/14)

Pflichtverletzung Legt sich eine Altenpflegehelferin, die als Nachtwache in einem Seniorenheim eingeteilt war, nicht nur für ein "Nickerchen", sondern für eine ausgedehnte Schlafpause in einen Fernsehsessel, so kann ihr Arbeitsverhältnis fristlos aufgekündigt werden. Der durch ihr Verhalten bewirkte Vertrauensverlust wurde deshalb angenommen, weil die Pflegerin zuvor die Betten der Bewohner so verschoben hatte, dass die Notklingel von ihnen nicht mehr bedient werden konnte. Hinzu kamen gefälschte Pflegedokumentationen. (LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 637/14)

Straftat Begeht ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Straftat, so kann das den Arbeitgeber dazu berechtigen, ihm zu kündigen. Insbesondere gelte das, wenn die Tat negative Auswirkungen auf den Betrieb habe. In dem konkreten Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ging es um einen Elektriker, der in seiner Freizeit versuchte hatte, pfandfreie Flaschen in einem Leergutautomaten loszuwerden und das Geld zu kassieren. Dafür hatte er die Flaschen mit Etiketten von Mineralwasserflaschen beklebt, die sein Arbeitgeber vertrieb. Der Arbeitgeber kündigte dem Elektriker - zu Recht. Durch das Verhalten habe der Mitarbeiter das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit zerstört. Da er die Etiketten der Mineralwassermarke seines Arbeitgebers verwendete, sei der Bezug zum Arbeitsverhältnis gegeben. (LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 420/14)

(bü)
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