Vorsorgeuntersuchungen im Beruf Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge

Mainz · Arbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das besagt auch Paragraf elf des Arbeitsschutzgesetzes, wie Prof. Stephan Letzel von der Universitätsmedizin Mainz erklärt.

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Foto: Werner Gabriel, RP

Danach kann der Arbeitnehmer regelmäßig überprüfen lassen, ob sich aus seinem Arbeitsplatz Gefahren für die Gesundheit ergeben. So kann der Arzt in einem Job mit Feinstaubbelastung etwa einen Lungenfunktionstest machen oder bei einem Büroarbeiter eine Augenuntersuchung. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Möchte der Arbeitnehmer sich von einem anderen Arzt als dem Betriebsarzt untersuchen lassen, trägt er die Kosten selbst.

Der Betriebsarzt unterliegt dabei der Schweigepflicht. "Erzählen die Ärzte ohne Erlaubnis dem Arbeitgeber von den Befunden des Mitarbeiters, kostet sie das Kopf und Kragen", erklärt der Experte von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht sei strafbar. Die Angst vieler Mitarbeiter vor einer Indiskretion des Arztes sei grundlos.

(dpa)
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