Rechtzeitig arbeitssuchend melden

Berufstätige müssen sich spätestens drei Monate vor Ende eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitssuchend melden. Das gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis wegen einer Befristung oder einer Kündigung endet, erklärt die Arbeitsagentur in Suhl. Ansonsten droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Einzige Ausnahme: Wenn jemand erst innerhalb der drei Monate vor dem drohenden Jobverlust davon erfährt, gilt die Frist nicht. Nach der Kenntnisnahme haben Berufstätige in solchen Fällen drei Tage Zeit für die Meldung.

Um sich arbeitssuchend zu melden, müssen Arbeitnehmer nicht zwingend persönlich bei Arbeitsagentur oder Jobcenter erscheinen. Möglich ist das auch telefonisch oder unter www.arbeitsagentur.de im Internet. Achtung, nicht verwechseln: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen sich Jobsuchende außerdem arbeitslos melden - und das geht nur persönlich vor Ort.

(tmn)
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