Rechtzeitig auf Befristung reagieren

Läuft ein befristeter Arbeitsvertrag aus, müssen sich Mitarbeiter drei Monate vor Ende arbeitssuchend melden. Darauf weist die Arbeitsagentur Suhl hin. Die Meldung können Berufstätige telefonisch, persönlich, schriftlich oder online unter arbeitsagentur.de/eservice machen.

Versäumen Beschäftigte die Frist, können je nach Einzelfall Konsequenzen wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld drohen. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn der Arbeitgeber in Aussicht stellt, den befristeten Vertrag zu verlängern.

(tmn)
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