Riester-Zulagen auch für Minijobber

Auch Minijobber können die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente erhalten. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Denn alle Minijobs, die seit 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie erhöhen daher die Rentenansprüche und ermöglichen die Teilnahme an der Riester-Förderung. Wurde der Minijob bereits vor dem 1. Januar 2013 ausgeübt, besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rente. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Unternehmen bei Minijobbern einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Lohns in die Rentenversicherung einzahlen.

Zur Aufstockung auf den allgemeinen Beitragssatz von 18,9 Prozent zahlen Minijobber also lediglich die Differenz von 3,9 Prozent ein. Bei einem Maximalverdienst von 450 Euro wären das rund 17 Euro. Damit schmilzt zwar das Gehalt, dafür erhalten Minijobber aber die Riesterförderung. Zudem werden Beitrags- und Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

(tmn)
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