Urteil Beamte müssen beim Riestern ihre Besoldung angeben

Cottbus · Beamte müssen ihre Besoldung offenlegen, wenn sie von staatlicher Förderung bei der sogenannten Riester-Rente profitieren wollen. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 10 K 14031/12).

Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente
Infos

Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente

Infos
Foto: AP

Danach müssen Beamte fristgerecht in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund einwilligen. "Wenn man das nicht tut, gehen die staatlichen Vergünstigungen verloren", sagte ein Gerichtssprecher in Cottbus. Geklagt hatte eine Beamtin, die verspätet in die Einsicht ihrer Daten eingewilligt hatte. Der Riester-Sparerin waren dadurch staatliche Zuschüsse für mehrere Kalenderjahre aberkannt worden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort