Schwangerschaft und Job So berechnen Schwangere ihre Urlaubstage

Düsseldorf · Mit Beginn des neuen Jahres müssen viele Arbeitnehmer Urlaubswünsche einreichen. Vor ein Problem stellt das Schwangere. Sie müssen herausfinden, wie viele Urlaubstage ihnen zustehen.

"Allein aufgrund des Mutterschutzes verkürzt sich der Urlaubsanspruch noch nicht", erklärt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht. In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis dagegen — und der Urlaubsanspruch reduziert sich pro Monat Elternzeit um ein Zwölftel. Ein Beispiel: Geht eine Frau im September in den Mutterschutz und hat ab Oktober Elternzeit, verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch für das Jahr um drei Zwölftel.

Haben Schwangere gesundheitliche Probleme, kann es sein, dass der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht. In diesem Fall dürfen sie schon in einem früheren Stadium der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten. Das reduziert den Urlaubsanspruch nicht. Kann die Frau im Beispielfall etwa ab Juni nicht mehr arbeiten, verkürzt sich ihr Urlaubsanspruch trotzdem nur um drei Zwölftel.

(RP)
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