Gut versichert in der Auszeit So vermeiden Sie ein Versicherungsloch

<P>Wie lange kann eine berufliche Auszeit dauern, ohne dass sie sich negativ auf die Rente auswirkt? Diese und andere Versicherungsfragen müssen Sie unbedingt vorher klären. Dann lässt sich das Sabbatical auch entspannt genießen.

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Sie können ein Sabbatical-Jahr machen und dabei an Ihrem versicherungspflichtigem Arbeitsplatz bleiben. So regelt es das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung der flexiblen Arbeitszeitregelung von 1998. In diesen Genuss kommen Sie jedoch nur, wenn Ihre Freistellung bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Es muss eine schriftliche Vereinbarung über die Freistellung geben. Dann erhalten Sie während der Freistellungsphase Entgelt, das Sie sich vor oder nach der Freistellung erarbeiten. Seine Höhe sollte nicht mehr als 30 Prozent von Ihrem Gehalt abweichen.

Ist die Auszeit erst einmal genehmigt, müssen Sie sich um Ihren Versicherungsschutz keine Sorgen machen. Auch dann nicht, wenn Sie als Entgelt nicht Ihr volles Gehalt bekommen. Da die berufliche Auszeit befristet ist, entsteht keine große Beitragslücke in der Rentenversicherung, wie die Beratungsstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin angibt.

Sabbatical im unbezahlten Urlaub

Sollten Sie für Ihr Sabbatical unbezahlten Urlaub nehmen, werden Sie - von Ihrer Firma - für die Freistellungszeit beim Versicherungsträger abgemeldet. In dieser Zeit können Sie freiwillige Nachzahlungen zur Rentenversicherung leisten. Laut BfA können sich die Beiträge in einer Spanne von 62,08 Euro bis 859,50 Euro bewegen. Wer sich freiwillig versichert, kann die Beitragshöhe von den örtlichen Beratungsstellen der BfA prüfen lassen. Sie wird dann so festgelegt, dass Anwartschaften für bestimmte Leistungen nicht verloren gehen. Die BfA weist außerdem auf die Sperrfrist hin: Eine Beitragslücke in der Rentenversicherung kann entstehen, falls das Arbeitsamt eine Sperrfrist verhängt hat. Das kann der Fall sein, wenn Sie ohne wichtigen Grund gekündigt haben. Als unwichtigen Grund sieht das Arbeitsamt unter anderem die berufliche Auszeit an, weil sie selbst gewählt worden ist und in der Regel nichts mit unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu tun hat. Wenn Sie keine Rentenzahlungen leisten wollen, können Sie Ihr Geld auch anlegen.

Auch Ihre Krankenversicherung sollten Sie im Auge behalten. Wie Sie eine lückenlose Kranken- und Pflegeversicherung aufrecht erhalten können, erklären Ihnen die einzelnen Krankenkassen. Wenn Sie während der Auszeit eine neue Krankenkasse wählen, beginnt in manchen Fällen der Versicherungsschutz erst einige Wochen später. Wenn Sie privat versichert sind, gewährleistet Ihnen eine Anwartschaftsversicherung einen Wiedereinstieg zu gleichen Konditionen.

Wenn das Arbeitsverhältnis ganz aufgelöst wird und Sie Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie währenddessen mit 80 Prozent der ursprünglichen Beiträge renten-, kranken-, unfall- und pflegeversichert. Auf die Versicherungsleistungen hat dies keinerlei Auswirkungen. Für die Rente entstehen jedoch Einbußen, wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Arbeitslosengeld beziehen.

Krank im Urlaub

Kranksein im Ausland kann - je nach Aufenthaltsort - eine teure Angelegenheit werden. Eine Auslands-Krankenversicherung erspart Ihnen einige Unannehmlichkeiten. Achten Sie darauf, dass Sie eine Langzeit-Reisekrankenversicherung abschließen, die Ihnen einen ununterbrochenen Aufenhalt im Ausland bis zu einem Jahr erlaubt. Grund: Viele Auslandskrankenversicherungen sind meist nur maximal 30 Tage gültig. Bei Vollschutztarif muss die Auslandskrankenversicherung vor Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlen, und Sie werden nicht zur Vorkasse gebeten.

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