Am Ball bleiben So wird die Elternzeit nicht zum Karriereknick

Düsseldorf (RPO). Elternzeit verbinden viele Mütter als erstes mit einem Karriereknick. Aus diesem Grund haben auch Väter Angst vor der Babypause. Dabei muss das gar nicht sein. In bestimmten Fällen kann die Elternzeit sogar zu einem Karrierekick führen.

Tipps für die Rückkehr in den Job
Infos

Tipps für die Rückkehr in den Job

Infos
Foto: gms

Bis zu drei Jahre nach der Geburt haben Eltern das Recht, sich um die Erziehung ihres Kindes zu kümmern, ohne den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten zu müssen. Aber nicht nur die Mütter, sondern auch die Väter haben das Recht auf diese Erziehungszeit. So haben Eltern die Möglichkeit, sich gemeinsam oder abwechselnd von der Arbeit freistellen zu lassen. Hierbei kommt es nicht drauf an, ob man in Vollzeit, Teilzeit oder einem 400-Euro-Job arbeitet.

Vom Gesetz her ist festgelegt, dass während der gesamten Elterzeit ein Kündigungsverbot gilt. Die einzige Bedingung ist nur, dass Mütter und Väter dem Arbeitgeber mitteilen, dass und wie lange sie die Elternzeit in Anspruch nehmen, was dann auch verbindlich ist. Deshalb sollte man bereits vor der Beantragung gut planen, um alle Möglichkeiten der Elternzeit auszuschöpfen.

Bei der ersten Inanspruchnahme der Elternzeit muss der Arbeitgeber nämlich nicht zustimmen - jedoch bei nachträglichen Verkürzungen, Verlängerungen oder Veränderungen. Grund dafür ist folgender: Der Arbeitgeber muss planen können. Wem also nach der Geburt die Decke auf den Kopf fällt, der kann nicht einfach so zurück in den Beruf.

Zunächst muss man sich nur für die ersten zwei Jahre der Elternzeit festlegen und erst später für das dritte Jahr. Dieses kann im Anschluss an die ersten zwei Jahre oder zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.

Schwieriger Wiedereinstieg

Die Probleme kommen meist beim Wiedereinstieg in den Beruf. Viele Paare informieren sich bereits bei bloßem Kinderwunsch, wie sie sich später vor Benachteiligungen schützen können. Experten raten zu einem Jahr Elternzeit und danach zu einer teilweisen Rückkehr in den Job.

Es gibt eine spezielle Form der Teilzeit, die Elternteilzeit. Das bedeutet bis zu 30 Wochenstunden Arbeit in der Elternzeit. In Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern haben Eltern einen Anspruch darauf. Nach Ablauf der Elternzeit können sie dann wieder auf die früheren Arbeitszeiten bestehen und es gilt weiterhin der besondere Kündigungsschutz.

Ebenfalls erhalten bleibt der besondere Kündigungsschutz im Falle einer Teilzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber oder bei einem parallelen Start der Selbstständigkeit aus der Elternzeit heraus. Zwar unterliegt dies der Zustimmung des Arbeitgebers, doch verweigern darf er es nur aus "wichtigen betrieblichen Gründen" wie Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsinteressen.

Ansonsten ist empfehlenswert, die Elternzeit für Fortbildungen zu nutzen. Schließlich können zum Zeitpunkt des Wiedereinstiegs viele Dinge in der Berufswelt passiert sein — wie technische Fortschritte, neue Trend, andere Abläufe. Außerdem sollte man früh genug mit dem bisherigen Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, damit die Inhalte der nach der Elternzeit auszuübenden Tätigkeit abgeklärt werden können. Der Chef ist nicht verpflichtet, die alte Stelle frei zu halten. Er muss nur eine vergleichbare Position zu gleichen Konditionen anbieten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort