Tipps Spielregeln fürs Homeoffice

Gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, statt jeden Tag ins Büro zu fahren: Von der Arbeit im Homeoffice träumen viele. Doch geht es darum, das als Erster in der Abteilung durchzusetzen, fangen die Fragen schon an.

Nicht jeden Tag im Stau stehen, mehr für die Kinder da sein: Die Arbeit im Homeoffice bietet Arbeitnehmern einige Vorteile. Hat man eigentlich Anspruch auf diese flexible Lösung? Wie ist man zu Hause versichert? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wer darf ins Homeoffice?

Die Niederländer haben seit Juli 2015 einen Rechtsanspruch auf die Arbeit zu Hause. Sie können einen Antrag beim Arbeitgeber stellen, und der darf nur mit guter Begründung ablehnen. In Deutschland können Arbeitnehmer von solchen Vorteilen nur träumen: "Hier ist das Homeoffice eine freie Ermessenssache", sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür, die in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein tätig ist. Wer wann und wie im Homeoffice bleiben kann, entscheidet der Arbeitgeber ganz allein. "Ein Anrecht darauf gibt es nicht, außer diese Regelung wurde von vornherein im Arbeitsvertrag festgehalten."

Wer den Präsenzdienst in der Firma verringern möchte, muss mit seinem Arbeitgeber verhandeln. "Man sollte sich gute Gründe suchen, damit der Arbeitgeber in dieser Arbeitsform auch Vorteile sieht." Argumente könnten etwa sein, dass man zu Hause mehr Ruhe für kreative Prozesse hat als im Großraumbüro oder weniger gestresst ist, weil die familiäre Situation entlastet wird.

Was brauche ich für ein Home-office?

Wenn der Arbeitgeber grünes Licht für die Arbeit im Homeoffice gibt, muss für ein entsprechendes Büro gesorgt werden. Ein extra Raum ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Der Laptop am Esszimmertisch darf es aber auch nicht sein: "Für das Homeoffice gelten die gleichen Regeln des Arbeitsschutzes wie im Firmenbüro", erklärt Oberthür. Das heißt: Der Arbeitsplatz muss zum Beispiel einen ausreichend großen Bildschirm haben und gut beleuchtet sein. Die Höhe und Ergonomie von Tisch und Stühlen muss gesetzlichen Normen entsprechen. Im Idealfall gibt es eine schriftliche Vereinbarung. "Dabei sollte dann auch die Frage geklärt werden, wer für die Anschaffungskosten aufkommt."

Ist das Homeoffice im Arbeitsvertrag verpflichtend vorgegeben, muss der Arbeitgeber die Arbeitsutensilien stellen. Dazu gehört auch Software. Ist die Vereinbarung nachträglich getroffen, gilt es darüber zu verhandeln. "Hier gibt es gesetzlich noch keine verbindlichen Vorhaben", sagt Oberthür.

Ist das Homeoffice für jeden empfehlenswert?

Das Homeoffice erlaubt viele Freiheiten. Statt im Anzug kann man nun auch in der Jogginghose am Schreibtisch sitzen oder nebenbei private Telefonate führen, ohne dass es den Kollegen auffällt. Die Verführung, sich ablenken zu lassen, ist groß. Arbeits- und Organisationspsychologin Gerlind Pracht hält die Arbeit im Homeoffice deshalb für eine Typsache: "Je weniger gut selbstorganisiert man ist, umso schwieriger ist es, sich zum Beispiel nicht ablenken zu lassen und nicht die falschen Prioritäten zu setzen." Schwierig wird es immer, wenn die eigene Wohnung keinen störungsfreien Arbeitsplatz bietet, etwa weil mittags die Kinder wieder da sind. "Lebens- und Arbeitsbereich müssen für Homeoffice-Tätige gut voneinander abgrenzbar sein."

Bin ich zu Hause versichert?

Grundsätzlich ja. "Allerdings wurde hier in Gerichtsverfahren schon sehr unterschiedlich entschieden", sagt Oberthür. Wer im heimischen Büroraum ausrutscht, ist im Normalfall versichert. "Passiert das auf dem Weg zur Küche, ist die Lage wiederum nicht mehr eindeutig."

Kann ich die Kosten für mein Büro von der Steuer absetzen?

Ja, aber nicht immer vollständig. "Man muss genau differenzieren", sagt Christian Böke, Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbands Niedersachsen Sachsen-Anhalt. Die Ausstattung eines privaten Büros - etwa Technik, Möbel, Lampen, Regale - kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch die laufenden Kosten wie Miete, Strom und Betriebskosten können Mitarbeiter anteilig aufschlagen. "Wer in der Firma einen Arbeitsplatz hat, der jederzeit nutzbar ist, kann auf diese Steuervorteile nicht zurückgreifen", erklärt Böke. Begünstigt werden nur Arbeitnehmer, die das Homeoffice nutzen müssen.

Bei geringer Homeoffice-Tätigkeit gilt dabei ein Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr. Bei Arbeitnehmern, deren Home-Office nachweislich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist, fällt diese Obergrenze weg.

(RP)
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