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Teilzeitarbeit früh beantragen

Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor deren geplantem Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschrieben. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlich einzureichen. So gibt es im Streitfall Beweise. Auch die genaue Ausgestaltung der geplanten Teilzeit gehört in den Antrag - also wann jemand arbeiten möchte und wann nicht.

Gibt der Arbeitnehmer dies nicht an, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach eigenen Wünschen verteilen. Einfach ablehnen kann der Arbeitgeber den Antrag in der Regel nicht, dafür bräuchte er gute Gründe. Es reicht zum Beispiel nicht aus, wenn ihm die Teilzeitarbeit organisatorische Schwierigkeiten bereitet - wesentliche Beeinträchtigungen oder unverhältnismäßig hohe Kosten müssen es schon sein.

(tmn)
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