Übernahme erst nach Ende der Ausbildung
Ob Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung übernommen werden, können Arbeitgeber und Azubi erst gegen Ende vereinbaren. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Eine Klausel, die eine Übernahme von Beginn an vorsieht, ist unzulässig.
09.12.2017
, 09:25 Uhr
Das ergibt sich aus Paragraf 12 Berufsbildungsgesetz.