Unfallschutz auch bei Mini-Umwegen

Wenn Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen und dabei einen Unfall haben, kann der gesetzliche Unfallschutz entfallen. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Ausnahme: Steigt jemand zum Beispiel beim Verlassen seines Hauses nur kurz aus dem Auto aus, um das Hoftor zu schließen und rutscht er dabei aus, so ist das höchstens ein "geringfügiger Umweg" und der Unfall versichert (Az.: L 3 U 108/15).

(tmn)
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