Fragen und Antworten Urlaubsanspruch im Falle der Kündigung

Düsseldorf · Wer zum Jahresende sein Arbeitsverhältnis kündigt oder wem gekündigt wird, dem steht der volle Jahresurlaub zu. Können die Tage bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht genommen werden, muss der Arbeitgeber den Rest auszahlen.

Nach der Kündigung - Das ist zu tun
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Foto: dpa-tmn

Wie viele Urlaubstage ihnen pro Jahr zustehen, können viele Arbeitnehmer sofort sagen. Aber was wird aus dem Urlaubsanspruch im Falle einer Kündigung? Wesentlich für die Antwort ist generell immer die Jahreshälfte und damit der Stichtag 30. Juni.

Welches Recht auf Urlaub besteht nach der Kündigung? Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitnehmer generell einen anteiligen Anspruch auf Urlaub. Wer zum Beispiel drei Monate eines Jahres noch bei seinem alten Arbeitgeber verbracht hat, kann drei Zwölftel seines vertraglichen Jahresurlaubes einfordern. Halbe Tage werden dabei auf volle Tage aufgerundet. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni endet. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer der volle Jahresurlaub zu.

Was passiert, wenn der Urlaub nicht vor Beendigung der Beschäftigung genommen wird? Können die Tage bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht genommen werden, muss der Arbeitgeber den Rest auszahlen. Dabei ist es ganz egal, welche Seite das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Abweichende Klauseln sind dabei unzulässig. "Diese Regelung darf zumindest für den gesetzlichen Mindesturlaub nicht umgangen werden", sagt die Arbeitsrechtlerin Hildgard Gahlen. Wenn der Mindesturlaub sowie der darüber hinaus gehende Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag zusammengefasst wurden, dann gilt immer der Stichtag 30. Juni für den Gesamtanspruch des Arbeitnehmers.

Gibt es Unterschiede bei verschiedenen Vertragsformen? Würde zum Beispiel in einem Auflösungsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer die restlichen Urlaubstage verliert, so wäre diese Klausel unwirksam. Nur in Tarifverträgen darf geregelt werden, dass bei einem Ausscheiden nach dem 30. Urlaubsansprüche lediglich anteilig bestehen.

Was, wenn es keine Regelung gibt? Ein Arbeitnehmer, der zum 30. September einen Betrieb verlässt, könnte demnach drei Viertel des Jahresurlaubes fordern. Ohne eine Regelung im Tarifvertrag gilt das, was der Gesetzgeber in diesem Fall vorgesehen hat.

Wird der Jahresurlaub im neuen Arbeitsverhältnis angerechnet? Allerdings hat die für Arbeitnehmer vorteilhafte Situation einen kleinen Haken. Denn beim neuen Arbeitgeber wird der Jahresurlaub angerechnet — er wird also nicht doppelt gewährt. Der neue Chef könnte also für das laufende Jahr einen Urlaubsanspruch verweigern, wenn der Arbeitnehmer bereits in den Genuss eines vollen Jahresurlaubes gekommen war.

Muss der Arbeitnehmer einen Nachweis über den Jahresurlaub erbringen? "Der neue Arbeitgeber kann eine Bescheinigung darüber verlangen, wie viel Urlaub der neue Mitarbeiter bereits bekommen hat", sagt die Arbeitsrechtlerin Hildgard Gahlen. In der Praxis passiert das allerdings sehr selten. "Der Arbeitnehmer ist auch nicht dazu verpflichtet, seinen neuen Arbeitgeber ungefragt über den bisher genommenen Urlaub aufzuklären", sagt Gahlen.

(RP)
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