Urlaubssperre muss gut begründet sein

Der Arbeitgeber kann zwischen den Jahren eine Urlaubssperre verhängen, wenn er dringende betriebliche Gründe hat. Darauf weist Michael Eckert hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es Aufgaben gibt, die in dieser Zeit abgearbeitet werden müssen, weil es sonst nicht mehr fristgemäß ist.

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser der Urlaubssperre aber zustimmen.

(tmn)
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