Vergütung muss im Vertrag stehen

Auszubildende haben einen Anspruch darauf, dass sie die Höhe ihrer Ausbildungsvergütung für alle Lehrjahre kennen. Der Arbeitgeber muss die Höhe im Ausbildungsvertrag festschreiben. Das erklärt die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Steht etwa nur die Höhe der Ausbildungsvergütung für das erste Jahr im Vertrag, können Jugendliche Nachbesserung verlangen. Außerdem muss die Ausbildungsvergütung jährlich ansteigen.

(tmn)
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